Kopfhörer im Straßenverkehr – ein Thema, über das in der Politik und auch in anderen Bereichen oft diskutiert wird. So äußerte beispielsweise Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer von der CSU Anfang des Jahres Kritik an der Verwendung von Kopfhörern bei Aufenthalt auf den Straßen. Ramsauer sprach von einem gefährlichen Trend, denn die Träger der Kopfhörer würden aufgrund der abgespielten Musik über die Bahnsteige und Straßen schlafwandeln. Dazu veröffentlichte erst in der vergangenen Woche das MDR-Magazin eine Studie, in der bereits vor leiser Musik im Straßenverkehr gewarnt wird, denn schon diese verschlechtere die Reaktionszeit merklich. Der Grund dafür sei nicht nur die Lautstärke, sondern das Gehörte müsse auch verarbeitet werden, was ebenfalls für Ablenkung sorgt.
Telefonieren über Kopfhörer erlaubt
Doch in der Debatte um Kopfhörer im Straßenverkehr ist hauptsächlich von Fußgängern und Fahrradfahrern die Rede – wie verhält es sich aber bei Autofahrern? Zu dieser Frage bezog der TÜV Nord nun Stellung und wies darauf hin, dass es für das Aufsetzen von Kopfhörern bei Autofahrern kein generelles Verbot gebe. Beispielsweise sei es durchaus erlaubt, während der Fahrt mit Kopfhörern über das Handy zu telefonieren, wodurch die Freisprechanlage nicht benötigt wird. Verboten ist lediglich, dass das Smartphone hierbei in der Hand gehalten wird.
StVO verbietet zu lautes Musikhören
Allerdings wird damit dem Autofahrer noch lange kein Freifahrtschein zum unbegrenzten Musikhören über die Kopfhörer gegeben, denn hier schiebt die Straßenverkehrsordnung einen Riegel vor: Diese verbietet eine derart starke Beeinträchtigung des Gehörs des Fahrers, dass es zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit kommt. Sollte so laut Musik gehört werden, dass man beispielsweise das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer nicht hört, müsse laut TÜV mit einem Bußgeld gerechnet werden; dazu drohe ein Rechtsstreit mit einem möglichen Unfallgegner.
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Zwar werden Kopfhörer auch immer mehr zu modischen Accessoires, doch in erster Linie dienen diese noch immer zum Musikhören – erfolgt dies allerdings im Straßenverkehr, ist die Sicherheit des Hörers in Gefahr. Bereits seit langer Zeit wird davor gewarnt, bei einem Kopfhörer im Straßenverkehr die Musik zu laut einzustellen, da infolgedessen andere Verkehrsteilnehmer schlichtweg nicht mehr gehört werden können. Doch das MDR-Magazin warnt in seiner aktuellen Ausgabe nun auch vor leiser Musik, denn bereits durch diese werde das Unfallrisiko erhöht. Hierbei nimmt das Magazin Bezug auf eine Studie vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz IAG), die allerdings noch nicht veröffentlicht wurde.
Leise Musik verschlechtert Reaktionszeit
Bei der Studie wurde von Forschern über die Reaktionszeit auf Geräusche des Straßenverkehrs die Einschränkung der Wahrnehmung gemessen. Folglich gilt: Je länger die Reaktionszeit war, umso größer war die Wahrnehmungseinschränkung. Bereits durch ein Hören von Musik über den Kopfhörer in Gesprächslautstärke erhöhte sich die Reaktionszeit um ein Fünftel. Durchgeführt wurde die Studie unter der Leitung von Dr. Hiltraut Paridon. Diese erklärt das erhöhte Risiko durch das Hören leiser Musik folgendermaßen: Die Wahrnehmung des Hörers werde nicht etwa nur durch die Lautstärke beeinträchtigt, sondern dieser werde auch durch die Verarbeitung des Gehörten abgelenkt.
Laute Musik verdoppelt Reaktionszeit
Getestet wurden im Rahmen der Untersuchung jeweils 20 Frauen und Männer mit einem Durchschnittsalter von 28 Jahren. Jede der Person trug zunächst keinen Kopfhörer, anschließend wurde leise Musik über den Kopfhörer abgespielt, ehe lautere Musik folgte. Dazu wurden in dem Raum in jedem der drei Fälle Verkehrsgeräusche vorgespielt; sobald diese wahrgenommen wurden, musste eine Taste gedrückt werden. Bei lauter Musik mit 70 Dezibel nahm dabei die Reaktionszeit um fast 50 Prozent zu.
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1 Kommentar » unicus am 09. April 2011 in
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Die mobilen Abspielgeräte, um vorrangig Musik wiederzugeben, werden immer beliebter. In Kombination mit Kopfhörern ist es überall und zu jeder Zeit möglich, die Lieblingsmusik zu hören. Vor allem bei Fahrradfahrern hat das Musikhören beim Radeln eine gewisse Beliebtheit erlangt. Was jedoch nicht alle wissen, ist, dass es verboten ist, mit Kopfhörern am Straßenverkehr teilzunehmen. Durch die Ohrhörer kann das Hörvermögen beeinträchtigt werden, was wiederum Unfälle zur Folge haben kann. Was bei einem Radfahrer meist vor allem ihn selbst betrifft, kann bei größeren Fahrzeugen, wie einem PKW, vielen Menschen schaden. Trotzdem neigen zunehmend mehr Autofahrer dazu, sich ihre Musik auf dem MP3-Player oder Smartphone über einen Kopfhörer anzuhören.
Wie der Rechtsschutzversicherer ARAG erklärt hat, stelle jegliche Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr, einen Verstoß gegen das entsprechende Gesetz dar. Dieser allein kann mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro geahndet werden. Falls dieser Verstoß jedoch anderen schadet, kann dies schwerere Folgen haben. Beispielsweise neigen Autofahrer mit Kopfhörern dazu, die Signalhörner von Einsatzfahrzeugen zu überhören. Dadurch versperren sie ihnen den Weg und machen sich somit strafbar. In diesem Fall bleibt die Bestrafung für die Nutzung der Kopfhörer jedoch meist aus. Schlimmer ist es, wenn der Fahrzeugführer einen Unfall verursacht, weil er alarmierendes Hupen oder andere Warngeräusche überhört hat. In diesem Fall kann es passieren, dass die Haftpflichtversicherung sich weigert zu zahlen.
Doch genau genommen ist das Nutzen von Kopfhörern am Fahrzeugsteuer unnötig. Moderne Autoradios mit USB- oder SD-Steckplatz sind verhältnismäßig günstig, ermöglichen die Wiedergabe beliebiger Mediendateien und beeinträchtigen mit Sicherheit nicht das Gehör. Wer außerdem einmalig in dieses neue Gerät investiert, kann langfristig gesehen viele Bußgelder sparen.