Verbotene Kopfhörer im Straßenverkehr
Die mobilen Abspielgeräte, um vorrangig Musik wiederzugeben, werden immer beliebter. In Kombination mit Kopfhörern ist es überall und zu jeder Zeit möglich, die Lieblingsmusik zu hören. Vor allem bei Fahrradfahrern hat das Musikhören beim Radeln eine gewisse Beliebtheit erlangt. Was jedoch nicht alle wissen, ist, dass es verboten ist, mit Kopfhörern am Straßenverkehr teilzunehmen. Durch die Ohrhörer kann das Hörvermögen beeinträchtigt werden, was wiederum Unfälle zur Folge haben kann. Was bei einem Radfahrer meist vor allem ihn selbst betrifft, kann bei größeren Fahrzeugen, wie einem PKW, vielen Menschen schaden. Trotzdem neigen zunehmend mehr Autofahrer dazu, sich ihre Musik auf dem MP3-Player oder Smartphone über einen Kopfhörer anzuhören.
Wie der Rechtsschutzversicherer ARAG erklärt hat, stelle jegliche Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr, einen Verstoß gegen das entsprechende Gesetz dar. Dieser allein kann mit einem geringen Bußgeld von 10 Euro geahndet werden. Falls dieser Verstoß jedoch anderen schadet, kann dies schwerere Folgen haben. Beispielsweise neigen Autofahrer mit Kopfhörern dazu, die Signalhörner von Einsatzfahrzeugen zu überhören. Dadurch versperren sie ihnen den Weg und machen sich somit strafbar. In diesem Fall bleibt die Bestrafung für die Nutzung der Kopfhörer jedoch meist aus. Schlimmer ist es, wenn der Fahrzeugführer einen Unfall verursacht, weil er alarmierendes Hupen oder andere Warngeräusche überhört hat. In diesem Fall kann es passieren, dass die Haftpflichtversicherung sich weigert zu zahlen.
Doch genau genommen ist das Nutzen von Kopfhörern am Fahrzeugsteuer unnötig. Moderne Autoradios mit USB- oder SD-Steckplatz sind verhältnismäßig günstig, ermöglichen die Wiedergabe beliebiger Mediendateien und beeinträchtigen mit Sicherheit nicht das Gehör. Wer außerdem einmalig in dieses neue Gerät investiert, kann langfristig gesehen viele Bußgelder sparen.